1. Allgemeines: Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Der Verein Count Zeppelin Highland Pipes and Drums of Friedrichshafen ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebot: Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

3. Lieferung und Zahlung: Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind im jeweiligen Bestellformular ausgewiesen. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es bleibt Count Zeppelin vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

4. Lieferzeiten: Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

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